Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Mentoring-Programm
der Growth Specialist / Lennart Wohs, Triangel 8, 21516 Schulendorf
Stand: 26.06.2025
- 1 Geltungsbereich, Programm-Modelle & Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Growth Specialist (nachfolgend „Mentor“) und den Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“).
(2) Der Mentor bietet grundsätzlich zwei Programm-Modelle an: das "Appointment Setting Starter" Programm und das "Appointment Setting Accelerator" Programm. Das vom Teilnehmer gewählte Programm-Modell wird in der individuellen Mentoring-Vereinbarung festgelegt und bestimmt den Geltungsbereich von Garantieleistungen.
(3) Alle Programm-Modelle sind als interaktive Dienstleistungen konzipiert, bei denen die synchrone Interaktion im Mittelpunkt steht. Sie stellen ausdrücklich keinen Fernlehrgang im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) dar.
(4. Handelt der Teilnehmer als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten die Regelungen zum Widerrufsrecht (§ 9) nicht und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Mentors.
- 2 Leistungsumfang, Teilleistungen und degressive Leistungsintensität
(1) Der Mentor erbringt seine Leistungen in Form von monatlichen, wirtschaftlich abgrenzbaren Teilleistungen.
(2) Der Leistungsumfang ist degressiv gestaltet, um der zunehmenden Selbstständigkeit des Teilnehmers Rechnung zu tragen. Die persönliche Begleitung durch 1:1-Strategie-Sessions entwickelt sich dabei mit dem Fortschritt des Teilnehmers.
(3) Sofern in der individuellen Mentoring-Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist, gliedert sich der Anspruch des Teilnehmers auf abrufbare 1:1-Sessions wie folgt:
a) Intensivphase (Monat 1-3 der Vertragslaufzeit): Anspruch auf bis zu vier (4) 1:1-Sessions pro Monat.
b) Umsetzungsphase (Monat 4-12 der Vertragslaufzeit): Anspruch auf bis zu zwei (2) 1:1-Sessions pro Monat.
c) Meisterschaftsphase (ab Monat 13 der Vertragslaufzeit): Anspruch auf bis zu eine (1) 1:1-Session pro Monat.
(4) Der Zugang zu den wöchentlichen Live Group-Calls, dem persönlichen Support und der digitalen Ressourcen-Bibliothek bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit von dieser Staffelung unberührt und steht dem Teilnehmer vollumfänglich zur Verfügung.
- 3 Individuelle 1:1-Strategie-Sessions (auf Abruf durch den Teilnehmer)
(1) Der Teilnehmer hat das Recht, die ihm gemäß § 2 (3) zustehenden 1:1-Strategie-Sessions in Anspruch zu nehmen. Die Initiative zur Vereinbarung dieser Termine liegt ausschließlich beim Teilnehmer (Holschuld).
(2) Die Terminvereinbarung erfolgt proaktiv durch den Teilnehmer über das vom Mentor zur Verfügung gestellte Online-Buchungstool oder über den persönlichen Kontakt.
(3) Es besteht ein Anspruch auf maximal eine (1) 1:1-Session pro 14-Tage-Zeitraum, um eine kontinuierliche Begleitung zu gewährleisten. Nicht in einem 14-Tage-Zeitraum in Anspruch genommene Sessions verfallen und können nicht in den folgenden Zeitraum übertragen werden.
- 4 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
Der Erfolg des Mentorings hängt maßgeblich von der aktiven Mitwirkung des Teilnehmers ab. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für die Teilnahme erforderlichen technischen Voraussetzungen selbst zu schaffen und pünktlich an vereinbarten Terminen teilzunehmen.
- 5 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Sämtliche Inhalte und Materialien des Programms sind urheberrechtlich geschützt und geistiges Eigentum des Mentors.
(2) Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränktes Recht, die Inhalte ausschließlich für eigene, persönliche Lernzwecke zu nutzen.
(3) Jede Weitergabe von Inhalten oder Zugangsdaten an Dritte, die Vervielfältigung oder das Aufzeichnen von Live-Sessions ist strengstens untersagt und kann eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach sich ziehen.
- 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vereinbarung hat die in der individuellen Mentoring-Vereinbarung festgelegte Mindestlaufzeit. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung für beide Parteien ausgeschlossen.
(2) Sofern im individuellen Vertrag nicht anders geregelt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Die Höhe der monatlichen Vergütung ist in der individuellen Mentoring-Vereinbarung festgelegt. Alle angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Die monatliche Vergütung ist jeweils zum im Vertrag genannten Datum im Voraus fällig. Der Mentor ist berechtigt, für jede monatliche Teilleistung eine separate Rechnung zu stellen.
(3) Gerät der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Mentor berechtigt, den Zugang zu sämtlichen Programmleistungen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderung vorübergehend zu sperren. Die Verpflichtung zur Zahlung für die Dauer der Mindestlaufzeit bleibt davon unberührt.
- 8 Unsere Erfolgsgarantie
(1) Der Mentor steht hinter der Qualität seiner Programme. Für das "Appointment Setting Accelerator" Programm wird daher eine umfassende Erfolgsgarantie gewährt.
(2) Anwendbarkeit der Garantie:
a) Appointment Setting Starter Programm: Für dieses Programm-Modell wird keine Erfolgsgarantie gewährt. § 8 findet keine Anwendung.
b) Appointment Setting Accelerator Programm: Für dieses Programm-Modell gilt die vollständige Erfolgsgarantie, bestehend aus Teil A und Teil B, sofern der Teilnehmer alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt.
(3) Teil A: Die Zufriedenheitsgarantie
Der Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Vergütung besteht, wenn alle folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
a) Der Teilnehmer hat das Programm über die volle, in der individuellen Mentoring-Vereinbarung festgelegte Mindestlaufzeit absolviert.
b) Er hat an mindestens 90 % der ihm zustehenden und von ihm vereinbarten 1:1-Strategie-Sessions teilgenommen.
c) Er hat an mindestens 80 % der wöchentlichen Group-Calls teilgenommen.
d) Er kann nachweisen, dass er die in den 1:1-Sessions individuell und schriftlich protokollierten Kernaufgaben konsequent umgesetzt hat.
e) Er hat dem Mentor spätestens zur Hälfte der vertraglichen Mindestlaufzeit schriftlich seine Unzufriedenheit mit seiner persönlichen Entwicklung mitgeteilt und an einem Lösungsgespräch aktiv mitgewirkt.
(4) Teil B: Die Partnervermittlungsgarantie
Findet der Teilnehmer innerhalb der ersten 90 Tage der aktiven Partnergewinnungsphase keinen geeigneten Partner, obwohl er nachweislich die vom Mentor gelehrten Strategien konsequent umgesetzt und dokumentiert hat, verpflichtet sich der Mentor, den Teilnehmer aktiv bei der Vermittlung an einen qualifizierten Partner aus seinem Netzwerk zu unterstützen.
(5) Die Geltendmachung von Garantieansprüchen muss schriftlich und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Mindestlaufzeit erfolgen.
- 9 Haftungsbeschränkung
(1) Der Mentor haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Mentor gibt keine Versprechen hinsichtlich eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs ab, die über die in § 8 gewährte Erfolgsgarantie hinausgehen.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Growth Specialist / Lennart Wohs, Triangel 8, 21516 Schulendorf, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Growth Specialist / Lennart Wohs,
Triangel 8, 21516 Schulendorf
[email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung ():):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
- 11 Datenschutz
Der Mentor verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers zur Vertragsabwicklung gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Details sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Mentors zu entnehmen.
- 12 Änderung dieser AGB
(1) Der Mentor behält sich vor, diese AGB zu ändern, es sei denn, dies ist für den Teilnehmer nicht zumutbar.
(2) Der Mentor wird den Teilnehmer über Änderungen rechtzeitig per E-Mail benachrichtigen. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Mentor wird auf diese Rechtsfolge in der Benachrichtigung hinweisen.
- 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.